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Vorarbeiten - Hinweise

Zusammenfassung:

3.1. Rodungen, 3.2. Pfähle, Baugrubenabschlüsse,
3.3. Aussteifungen, 3.4. Anker

Unter Vorarbeiten des Normpositionenkataloges (NPK) versteht man all die Arbeiten, die vor dem eigentlichen Hochbau getätigt werden. Die nachstehenden Ausführungen bilden diesbezüglich nur ein Konzentrat von dem, was allenfalls für die Arbeitsvorbereitung zu beachten ist.

  • Muss gerodet werden, gilt es abzuklären, ob ein Spezialist beigezogen, alles Material abgeführt, die Stämme verkauft und für die Pflanzen ein Gärtner beauftragt werden soll.

  • Vor Beginn der Arbeiten für Pfähle und Baugrubenabschlüsse ist zu beachten, dass für die schweren Baumaschinen evtl. die Grasnarbe belassen wird, in der Baugrube ein tragfähiges Planum aus Wandkies notwendig ist, die Rampe nicht mehr als 12 % Neigung aufweist, für das Rammgut genügend Platz zur Verfügung steht und für die notwendigen, technischen Anschlüsse gesorgt wird.

  • Beim Schnurgerüst ist ca. 3 m Platz frei zu lassen. Die Vorrammtiefe der Spundwände und deren eventueller Verbleib sind frühzeitig abzuklären.

  • Bei den Rühlwandträgern ist zu achten auf: den gleichmässigen Abstand, den Einsatz eines Vibriergerätes, das Auffüllen allfälliger Bohrlöcher mit P 50, die obere Ausfachung mit Holz, die Ausführung der Anschlussfuge mit innerem Betonkeil und die mehrmalige Verwendung der Rühlwandschalung.

  • Spriessknoten von Baugrubenaussteifungen sind sorgfältig auszubilden, so dass die Trägerachsen genau auf das Zentrum zeigen, die Träger gegen das Abgleiten gesichert sind und die senkrechten Stützen in einem Betonfundament stehen.

  • Das Planum für die Bohrgeräte soll ca. 4 m breit sein und der Baugrubensicherung entlang einen kleinen Graben für die Ableitung des Wassers aufweisen. Die Anker können erst nach 3 Tagen gespannt werden.

Ankerplanum mit Baggermatratzen

3.5. Wasserhaltung, Grundwasserabsenkung

Unter Wasserhaltung versteht man sämtliche Arbeiten, Einrichtungen und Massnahmen für die Entfernung des Wassers.

  • Unter Wasserhaltung versteht man sämtliche Arbeiten, Einrichtungen und Massnahmen für die Entfernung des Wassers.

  • Bei der offenen Wasserhaltung wird das anfallende Wasser mit Gräben, Sickerleitungen und Pumpensümpfen abgeleitet oder abgepumpt.

  • Weil die meisten Schwierigkeiten im Tiefbau mit Wasser zusammenhängen, ist die Bauleitung verpflichtet, schon im Zeitpunkt der Arbeitsausschreibung die Baugrundbeschaffenheit und Grundwasservorkommen zu bestimmen.

  • Je feiner der Boden, desto feiner die Sickerpackung. 

  • Als Filtermaterialien finden Geröll 40/80, Rundkies 16­/30, Splitt 3 - 6 mm und Filterbetonkies 1 - 30 mm Anwendung.

  • Pumpensümpfe sind sehr wichtig; sie können aus Rundkiesumhüllungen, Plastikkesseln mit Löchern, sauberen Blechfässern oder SiBR bestehen.

Vertiefung und Umhüllung mit Rundkies

  • Die Einleitung von Wasser aus Wasserhaltungen in die öffentliche Kanalisation oder Gewässer ist bewilligungspflichtig und muss über Absetzbecken erfolgen.

  • Ableitungen von Pumpen sollen geradlinig, nicht über scharfe Kanten führend und vor dem Überfahren durch Bagger und LKW geschützt verlegt werden.

  • Pumpen nie direkt in den Schlamm stellen, auf Drehrichtung achten, nicht trocken laufen lassen, nie am Kabel absenken und alle 4 Wochen kontrollieren lassen.

  • Bei Grundwasserabsenkungen beträgt die Vorlaufzeit ca. 2 - 4 Wochen, die maximale Absenktiefe ca. 4 m. Die Grundwasserverhältnisse sind frühzeitig abzuklären, bei steigendem Grundwasserspiegel muss ein Alarm ausgelöst werden und netzunabhängige Reservepumpen sollten automatisch einschalten.

  • Dem Filtermantel um Wellpointfilter oder Filterbrunnen ist besondere Beachtung zu schenken; undurchlässige Schichten sind zu perforieren.

  • Schläuche von Filtern, Saugleitungen und Pumpen sollen möglichst tief versetzt werden, damit keine Saughöhe verloren geht.

  • Den Gefahren der Absenkung ist Rechnung zu tragen.

Auszug aus dem Buch AVOR - Grundwissen für Baukader

         

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